Kinder- und Jugendarztpraxis
Dipl.-Med. Jens-Uwe Köhler
Atteste
Ärztliches Attest vor erster Aufnahme in die Kindertagesbetreuung
Warum braucht mein Kind vor Erstaufnahme in eine Kindereinrichtung ein ärztliches Attest? Kostet das was? Warum kostet das etwas? Wer trägt die Kosten dafür?
Zusammenfassung
Die eingangs geäusserten Fragen stellen sich sehr viele Eltern, wenn sie für ihr Kind einen Platz in Krippe, Kita oder Hort bekommen haben. Schnell wird in den vielen Internetforen nachgeschaut und… die Verwirrung ist komplett, weil es auch bei dieser Frage viel mehr falsche als hilfreiche Kommentare gibt.
Oftmals sind die Eltern sehr erstaunt, wenn ihnen in den Praxen mitgeteilt wird, dass die Gesetzlichen Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen.
Versuch einer Entwirrung
Kinder sind während ihres Aufenthaltes in einer Sozialgemeinschaft naturgegeben und trotz bester Hygienemaßnahmen einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt. Um die Gefahr von Übertragung oder Ansteckung an schweren Infektionskrankheiten oder Parasiten zu verringern, haben die zuständigen Gesetzgeber einige verbindliche Regelungen erlassen. Neben einer wirkungsvollen und vollständigen Impfvorsorge ermöglichen diese Vorschriften ein gesundes Aufwachsen in den verschiedenen Einrichtungen der Kindesbetreuung.
Massgeblich sind hierbei drei Rechtsvorschriften und eine Regelung der jeweiligen Krankenversicherungen
Demnach dürfen Leistungen, die nicht Bestandteil des Leistungskataloges der Gesetzlichen Krankenversicherung sind, auch nicht über die Versichertenkarte abgerechnet werden. Die Berufsordnung für Ärzte regelt in diesen Fällen, dass derartige Leistungen privat zu bezahlen und entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abzurechnen sind. An diese GOÄ ist der Arzt gebunden, eine Unter- bzw. Überschreitung der Honorarsätze ist nicht erlaubt. Damit sind Phantasie-Rechnungen nicht möglich.
Dies gilt auch für Atteste z.B. für den Sportverein, vor Kurantritt, Atteste für die Schule (Krankschreibungen, Sportbefreiung), Reise-Atteste usw.
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