Kinder- und Jugendarztpraxis

Dipl.-Med. Jens-Uwe Köhler

Ein Kind muß in Quarantäne, weil es in der Klasse / KiTa einen positiven SARS-Cov-19-Fall gab 

was nun?


Wenn das Kind jünger als 12 Jahre ist, die Eltern zur Betreuung zu Hause bleiben, haben sie jetzt einen Anspruch auf Lohnausgleich. In den ersten 6 Wochen übernimmt der Staat diese Kosten (Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber). Ab der 7. Woche würde dann die Krankenkasse die Lohnkosten anteilig übernehmen.


Eine "Krankschreibung" (Muster 21 oder Muster 1a) sind bei ansonsten gesundem Kind nicht möglich.


Maßgeblich ist §56 (1a) Sätze 1-3 des Infektionsschutzgesetzes:


Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn 


  • Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird,
  • die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
  • die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet.


LINK

Erkältungssymptome mit Fieber, Kopf- oder Halsschmerzen?



Kontaktlose Arbeitsbefreiung bei „Bagatellerkrankung“ Ihres Kindes


Seit heute (19.10.2020) können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen per Anruf krankschreiben lassen. Die Corona-Infektionszahlen steigen - gleichzeitig beginnt die Grippe- und Erkältungssaison. Um das Ansteckungsrisiko zu mindern, wurde jetzt eine Sonderregelung wieder eingeführt, die sich schon zu Beginn der Pandemie bewährt hat.


Demnach können Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen telefonisch bis zu sieben Kalendertage krankgeschrieben werden. Das verhindert volle Wartezimmer, entlastet die Praxis und schützt Arzt, Helferin sowie andere Patienten vor einer zusätzlicher Infektionsgefahr. 


Und so geht es: 

Sie melden sich bitte während unserer Praxis-Öffnungszeiten telefonisch in der Praxis (03362 700877). Der Arzt fragt am Telefon nach Symptomen und Krankheitsumständen, um sich ein Bild von Schwere und Umstände des Beschwerdebildes zu machen. Danach  entscheidet er, ob Sie mit Ihrem Kind zur Untersuchung in die Praxis kommen müssen oder ob er Sie direkt und kontaktlos krankschreibt.

Die Regelung gilt vorerst bis Jahresende 2020.

- Muster -

Copyright 2019 J.-U. Köhler | All Rights Reserved - Impressum

Diese Website verwendet Cookies. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung für Details. 

Mit der Nutzung der Seite erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden.

OK